Anwalt für Jugendstrafrecht in Furtwangen, Schwarzwald:
Das Jugendstrafrecht wird auch als Sonderstrafrecht für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) bezeichnet
Das Jugendstrafrecht hat für die jugendlichen oder heranwachsenden Täter eine Reihe von Vorteilen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht gelten die gesetzlichen Mindeststrafen des Strafgesetzbuches nicht. Deshalb kann durch Hilfe eines auf Jugendstrafrecht spezialisierten Anwalts oft erreicht werden, dass auch schwere Straftaten wie Raub, gefährliche Körperverletzung oder räuberischer Diebstahl mit relativ milden Strafen geahndet werden. Zudem gibt es neben Freiheitsstrafe und Geldstrafe eine Reihe von milderen Sanktionen, die nicht auf eine Bestrafung, sondern in erster Linie auf die Erziehung des Täters abzielen. Ein auf Jugendstrafrecht spezialisierter Anwalt wird deshalb versuchen, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine milde Sanktion, welche die Erziehung des Mandanten unterstützt und ihn nicht (nur) hart bestraft, ausreichend ist.
Wir arbeitet eng mit den Jugendbewährungshelfern und der Jugendgerichtshilfe zusammen und kennten die zuständigen Jugendrichter des Amts- und des Landgerichte im Schwarzwald.